Unsere AGB
Maßgeschneiderte mikrofluidische Systeme
Wegweisende Technologie
Einzigartige Palette an Lösungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der thinXXS AG
Geltung; Widerspruch gegen fremde AGB
Wir liefern und leisten ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Lieferbedingungen. Mit der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind wir nur dann einverstanden, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Technische Unterlagen; Formen und Werkzeuge
Übersenden wir dem Kunden technische Unterlagen über unsere Erzeugnisse wie Abbildungen oder technische Zeichnungen, so darf der Kunde diese nur für den von uns vorgesehenen Zweck verwenden und Dritten mit Ausnahme staatlicher Behörden und Gerichte nicht zugänglich machen. Wir behalten das Eigentum und das Urheberrecht an solchen Unterlagen. Auf unser Verlangen hat der Kunde sie unverzüglich und kostenfrei an uns zurückzusenden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bleiben Formen, Werkzeuge und andere Vorrichtungen unser Eigentum auch dann, wenn der Kunde deren Kosten übernimmt.
Materialbeistellung
Hat der Kunde Material beizustellen, so ist dieses auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemes-senen Mengenzuschlag von mindestens 10 % rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern. Stellt der Kunde zuwenig oder mangelhaftes Material oder verspätet bei, so trägt er – mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt – die hieraus entstehenden Mehrkosten einschließlich derjenigen aus Fertigungsunterbrechungen.
Preise und Preiserhöhung
Unsere Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich Mehrwertsteuer. Verpackung, Transport und andere Nebenleistungen (etwa Zölle) werden gesondert berechnet.
Leistungszeit, Leistungsort, Teilleistungen
Lieferfristen beginnen erst, wenn wir uns mit dem Kunden über sämtliche Einzelheiten der Ausführung und alle Bedingungen des Geschäfts geeinigt haben. Lieferfristen beginnen nicht vor Eingang der vom Kunden beizustellenden Materialien und Werkstoffe und der vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen und technische Angaben und der Freigabe durch den Kunden. Ein vereinbarter Liefertermin verschiebt sich um die Zeitspanne, um die diese Voraussetzungen verspätet eintreten.
Solange der Kunde eine Verpflichtung aus der Geschäftsverbindung nicht erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzubehalten.
Erfüllungsort für unsere Leistung ist unser Lieferwerk. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
Gefahrtragung, Versand und Entgegennahme
Alle Sendungen reisen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Wir wählen Versandart und –weg. Auf Wunsch des Kunden versichern wir die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transportschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten oder die Anfuhr übernehmen.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bei Eintritt der Versandbereitschaft und Beginn der Verzögerung auf den Kunden über.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen. Mangelhafte Ware ist auf unser Verlangen an uns zurückzusenden.
Transportschäden
Der Kunde hat durch Transport entstandene Schäden oder Verlust unverzüglich anzuzeigen und die Sendung zur alsbaldigen Besichtigung durch den Transportunternehmer oder –versicherer unverändert liegenzulassen. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Transportschaden erst beim Auspacken der Ware oder später zeigt.
Mängelrüge und Gewährleistung
Mängel unserer Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche seit Eingang beim Kunden oder, wenn es sich um versteckte, auch bei zumutbarer Untersuchung und gründlicher Eingangskontrolle zunächst nicht feststellbare Mängel handelt, seit Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Dies gilt auch bei Falschlieferung oder Mengenfehler, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass wir eine Genehmigung des Kunden als ausgeschlossen betrachten mussten.
Bei Gefahrübergang vorhandene Mängel unserer Leistung beseitigen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Schlagen Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) fordern.
Für vom Kunden beigestelltes Material und für vom Kunden vorgegebene Konstruktionen leisten wir keine Gewähr. Bei nach Spezifikation des Kunden beschafftem Material leisten wir nur Gewähr für die Einhaltung der vorgegebenen Spezifikation. Der Kunde ist für die uns erteilten Vorgaben und die bestimmungsgemäße Verwendung unserer Leistung verantwortlich.
Schutzrechte
Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt uns den entstehenden Schaden. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein Schutzrecht untersagt, sind wir auch ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zweibrücken
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